Impressum & AGB

Impressum

Kramer Badavo eGbR 

GsR: 2258 

Holderland 1 

74889 Sinsheim 

Kontakt: buero@badavo.de

Vertreten durch: Michal Kramer, Jan Kramer, Joana Kramer, Hanna Kramer, Jethro Kramer


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Badavo Hüsli“ Vermieter: Kramer Badavo eGbR


1. Anreise / Abreise


Samstag ab 14.00 Uhr bis Folge-Samstag spätestens 12.00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Der Vermieter behält sich vor eine spätere Abreise in Rechnung zu stellen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.


2. Aufenthalt


Die Hütte darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Hütte von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Kramer Badavo eGbR einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


3. Sonderwünsche und Nebenabreden


Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nicht erlaubt.


4. Bezahlung


Der Mietvertrag erhält mit Buchungsbestätigung seine Gültigkeit, sofern innerhalb von 48 h keine Stornierung durch den Vermieter erfolgt. Der Mietbetrag zzgl. Gästetaxe und Nebenkostenpauschale pro Person wird nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Bezahlung wird ausschließlich per Überweisung akzeptiert. Die Nebenkosten decken die Kosten für Wasser/Abwasser, Müllgebühren und Energieverbrauch (hohe Kosten durch Stromheizung).


5. Reiserücktritt / Stornobedingungen


Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung (Mietbetrag/Basispreis ohne Gästetaxe und Energiekosten) richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:


• bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 0% des vereinbarten Basispreis

• bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Basispreises

• 14 Tage und kürzer vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90% des vereinbarten Basispreises

Ausgenommen hiervon sind Einzelvereinbarungen, die schriftlich zwischen Vermieter und Mieter getroffen worden sein müssen. Bei einem Rücktritt weniger als vierzehn Tage vor Mietbeginn sind 90% Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer schriftlichen Rücktrittsnachricht. Eine Ersatzperson, die zu den gebuchten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Personen und Nennung der Kontaktdaten ist Voraussetzung.


6. Rücktritt durch den Vermieter


Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


7. Pflichten des Mieters


Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Gastgeber anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Für die Dauer der Überlassung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Hütte Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist gem. den Vorgaben der Gemeinde Bartholomäberg zu entsorgen oder mitzunehmen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchen- und Geschirrschränken zu lagern. Backofen, Kühlschrank und Spülmaschine sind leer und sauber zu hinterlassen. Die Hütte ist in gereinigtem Zustand (Selbstreinigung) zu hinterlassen.


8. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN


Dem Mieter ist für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs gestattet. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Die Nutzung des WLANs muss unter Einhaltung geltenden Rechts erfolgen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter/Mitreisende beruhen und haftet für sämtliche Schäden. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.


9. Haftung


Die Präsentation des Mietobjekts wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle, Trockenheit und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Geräte, Ausstattung, Möbel und Grillstelle ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter haftet für die von Ihm oder seinen Mitreisenden/Gästen verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, Mobiliar und Schlüssel. Bei bestehen einer Haftpflichtversicherung ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name/Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


10. Schlussbestimmungen


Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Kramer Badavo eGbR bzw. richten sich die Regelungen nach den gesetzlichen Vorgaben..